Rechtsprechung
   BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 40.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3100
BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 40.06 (https://dejure.org/2007,3100)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.2007 - 3 C 40.06 (https://dejure.org/2007,3100)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 3 C 40.06 (https://dejure.org/2007,3100)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3100) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    LAG § 349 Abs. 5 Satz 1 und 2
    Schadensausgleich; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich; Mithaftung für Rückzahlungspflicht; Übertragung ohne angemessene Gegenleistung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    LAG § 349 Abs. 5 Satz 1 und 2
    Mithaftung für Rückzahlungspflicht; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich; Schadensausgleich; Übertragung ohne angemessene Gegenleistung

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Haftungsregelung des § 349 Abs. 5 S. 2 LAG bei Erwerb der Schadensausgleichsleistung vor dessen Inkrafttreten am 1. Januar 2000; Voraussetzungen gesamtschuldnerischer Mithaftung für die Rückzahlung von nach dem Lastenausgleichgesetz (LAG) zuviel gezahlter ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensausgleich; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich; Mithaftung für Rückzahlungspflicht; Übertragung ohne angemessene Gegenleistung

  • Judicialis

    LAG § 349 Abs. 5 Satz 1; ; LAG § 349 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LAG § 349 Abs. 5 Satz 1 und 2
    Schadensausgleich; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich; Mithaftung für Rückzahlungspflicht; Übertragung ohne angemessene Gegenleistung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 980 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.09.2006 - 1 BvR 1216/06
    Auszug aus BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 40.06
    Diesen Überlegungen ist das Bundesverfassungsgericht in zwei Kammerentscheidungen vom 7. September 2006 - 1 BvR 1216/06 und 1798/06 - uneingeschränkt gefolgt.

    Die Schenkung unter Lebenden ist ein typischer Fall einer solchen Übertragung ohne angemessene Gegenleistung (vgl. auch Beschluss vom 14. Februar 2006 - BVerwG 3 B 105.05 - und BVerfG, Beschluss vom 7. September 2006 - 1 BvR 1216/06 -).

  • BVerwG, 18.05.2006 - 3 C 29.05

    Kontoguthaben; Auszahlung von Kontoguthaben; Kontoguthaben als Surrogat;

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 40.06
    Schon das zeigt, dass der Begriff des Schadensausgleichs nicht auf das Schicksal eines konkreten Gegenstandes abstellt, sondern auch den ersatzweise erlangten wirtschaftlichen Wert einbezieht (vgl. Urteil vom 18. Mai 2006 - BVerwG 3 C 29.05 - Buchholz 428 § 11 VermG Nr. 4).
  • BVerwG, 20.06.2002 - 3 C 1.02

    Erbe des Ausgleichsleistungsempfängers; Rückzahlungsverpflichtete; Bestandskraft

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 40.06
    Wenn es dort heißt, die Rückforderung richte sich gegen Empfänger von Ausgleichsleistungen, deren Erben oder weitere Erben, so bedeutet dies notwendigerweise, dass Miterben, die gemeinsam den Empfänger von Ausgleichsleistungen beerbt haben, auch gemeinsam für die Rückzahlungspflicht einzustehen haben (vgl. Urteil vom 20. Juni 2002 - BVerwG 3 C 1.02 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 9 = NJW 2002, 3189), also ungeachtet dessen, dass ihnen im Ergebnis jeweils nur ein Teil des Schadensausgleichs zufließt.
  • BVerwG, 06.06.2006 - 3 B 169.05

    Inanspruchnahme als Erwerberin einer Schadensausgleichsleistung nach § 349 Abs. 5

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 40.06
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 6. Juni 2006 - BVerwG 3 B 169.05 - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dargelegt, dass die Einbeziehung von Erwerbsvorgängen aus der Zeit vor Inkrafttreten des 33. LAG-Änderungsgesetzes in den Regelungsbereich des § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG keine echte Rückwirkung darstellt, sondern lediglich eine Rückanknüpfung beinhaltet.
  • BVerwG, 14.02.2006 - 3 B 105.05

    Inanspruchnahme auf Rückzahlung von Lastenausgleich wegen erfolgten

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 40.06
    Die Schenkung unter Lebenden ist ein typischer Fall einer solchen Übertragung ohne angemessene Gegenleistung (vgl. auch Beschluss vom 14. Februar 2006 - BVerwG 3 B 105.05 - und BVerfG, Beschluss vom 7. September 2006 - 1 BvR 1216/06 -).
  • BVerwG, 18.06.2008 - 3 C 30.07

    Schadensausgleich; Schadensausgleichsleistung; Rechtsnachfolger des

    Mit "Schadensausgleichsleistung" meint das Gesetz hier demzufolge den Vermögenswert, der zum Zwecke des Schadensausgleichs gewährt wurde oder wird, unter Einschluss des Surrogats (vgl. Urteile vom 18. Mai 2006 - BVerwG 3 C 29.05 - Buchholz 428 § 11 VermG Nr. 4 und vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 40.06 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 12).

    Die Schenkung unter Lebenden ist ebenso wie die gemischte Schenkung der typische Fall der Rechtsnachfolge im Sinne des § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG (vgl. Beschluss vom 14. Februar 2006 - BVerwG 3 B 105.05 - und Urteil vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 40.06 - a.a.O.).

    Dies hat der Senat mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (Urteil vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 40.06 - a.a.O. sowie Beschluss vom 6. Juni 2006 - BVerwG 3 B 169.05 - juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. September 2006 - 1 BvR 1798/06 - WM 2006, 2019).

  • BVerwG, 18.07.2008 - 3 PKH 2.08

    Voraussetzungen für die Rückforderung von Lastensausgleichszahlungen nach § 349

    Mit "Schadensausgleichsleistung" meint das Gesetz hier demzufolge den Vermögenswert, der zum Zwecke des Schadensausgleichs gewährt wurde oder wird, unter Einschluss des Surrogats (vgl. Urteile vom 18. Mai 2006 BVerwG 3 C 29.05 Buchholz 428 § 11 VermG Nr. 4, vom 28. Februar 2007 BVerwG 3 C 40.06 Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 12 und vom 18. Juni 2008 BVerwG 3 C 30.07).

    Die Schenkung unter Lebenden ist ebenso wie die gemischte Schenkung, namentlich der Kauf unterhalb des Verkehrswerts, der typische Fall der Rechtsnachfolge i.S.d. § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG (vgl. Beschluss vom 14. Februar 2006 BVerwG 3 B 105.05 und Urteile vom 28. Februar 2007 BVerwG 3 C 40.06 a.a.O. sowie vom 18. Juni 2008 BVerwG 3 C 30.07).

    Dieses Ziel wäre in einer großen Zahl von Fällen nicht zu erreichen, wenn die Bestimmung auf Übertragungsvorgänge vor dem 1. Januar 2000 oder ohne Kenntnis der Rechtsnachfolger von der etwaigen Rückzahlungspflicht nicht anwendbar wäre (vgl. Urteile vom 28. Februar 2007 BVerwG 3 C 40.06 a.a.O. sowie vom 18. Juni 2008 BVerwG 3 C 30.07).

  • BVerwG, 04.10.2010 - 3 B 17.10

    Anteilsrechte; Aktiengesellschaft; Ausforschungsbeweis; Auswahlermessen; Begriff

    Es ist geklärt, dass Miterben, die einen Empfänger von Ausgleichsleistungen gemeinsam beerbt haben, für die Rückzahlungspflicht gemeinsam einzustehen haben, und zwar ungeachtet dessen, dass ihnen im Ergebnis jeweils nur ein Teil des Schadensausgleichs zufließt (vgl. Urteile vom 20. Juni 2002 - BVerwG 3 C 1.02 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 9 = NJW 2002, 3189 und vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 40.06 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 12 = ZOV 2009, 80).

    Sind Erbteilserwerber aber Rechtsnachfolger eines Erben, dann sind die Kläger - im Falle von Satz 1 des § 349 Abs. 5 LAG - allein rückzahlungspflichtig oder dürfen jedenfalls - im Falle von Satz 2 - neben den Rechtsnachfolgern als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden (dazu Urteil vom 28. Februar 2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.10.2008 - 3 C 10.08

    Gewährung eines Vermögenswertes zum Zwecke des Schadensausgleichs unter

    Mit "Schadensausgleichsleistung" meint das Gesetz hier demzufolge den Vermögenswert, der zum Zwecke des Schadensausgleichs gewährt wurde oder wird, unter Einschluss des Surrogats (vgl. Urteile vom 18. Mai 2006 BVerwG 3 C 29.05 Buchholz 428 § 11 VermG Nr. 4 und vom 28. Februar 2007 BVerwG 3 C 40.06 Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 12).

    Die Schenkung unter Lebenden ist ebenso wie die gemischte Schenkung der typische Fall der Rechtsnachfolge im Sinne des § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG (vgl. Beschluss vom 14. Februar 2006 BVerwG 3 B 105.05 juris und Urteil vom 28. Februar 2007 BVerwG 3 C 40.06 a.a.O.).

    Dies hat der Senat mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (Urteil vom 28. Februar 2007 BVerwG 3 C 40.06 a.a.O. sowie Beschluss vom 6. Juni 2006 BVerwG 3 B 169.05 juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. September 2006 1 BvR 1798/06 WM 2006, 2019).

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 11.09

    Abtretung; Ausgleichsansprüche; Ausgleichsleistung; Begriff des

    Entsprechendes gilt für die Zuwendung von Surrogaten wie etwa einer Versicherungsleistung (vgl. Urteile vom 18. Juni 2008 - BVerwG 3 C 30.07 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 16 = ZOV 2008, 214, vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 40.06 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 12 und vom 18. Mai 2006 - BVerwG 3 C 29.05 - Buchholz 428 § 11 VermG Nr. 4).

    Dort ist der Fall bedacht, dass der Empfänger von Lastenausgleich den Anspruch auf eine (weitere) Schadensausgleichsleistung an einen Dritten abgetreten hat (vgl. Urteil vom 28. Februar 2007 a.a.O. Rn. 14).

  • VG Cottbus, 10.04.2014 - 1 K 917/13
    Das in der Bundesrepublik Deutschland vor der Wiedervereinigung geltende Wiedergutmachungsrecht in Form des Lastenausgleichs ging von Anfang an davon aus, dass lastenausgleichsrechtliche Entschädigungsleistungen bei einer späteren Rückgabe des weggenommenen Wirtschaftsgutes oder eines anderweitigen Schadensausgleichs einer Überprüfung zu unterziehen und rückabzuwickeln waren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 1997 - BVerwG 3 C 38.96 -, Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 2, juris Rn. 7; BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 10.97 -, BVerwGE 105, 110, juris Rn. 30; BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 40.06 -, Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 12, juris Rn. 13).
  • VG Gelsenkirchen, 12.07.2012 - 6 L 433/12

    Lastenausgleich, Rückforderung, aufschiebende Wirkung, Erben, Schadensausgleich

    Entsprechendes gilt für die Zuwendung von Surrogaten wie etwa einer Versicherungsleistung (vgl. Urteile vom 18. Juni 2008 - BVerwG 3 C 30.07 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 16 = ZOV 2008, 214, vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 40.06 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 12 und vom 18. Mai 2006 - BVerwG 3 C 29.05 - Buchholz 428 § 11 VermG Nr. 4).
  • VG Hamburg, 22.01.2013 - 3 L 347/11

    Rückforderung gezahlter Lastenausgleichszahlungen

    Gemäß § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG, der auch auf Erwerbsvorgänge Anwendung findet, die vor dem 1. Januar 2000 (das ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG) stattgefunden haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Februar 2007, 3 C 40.06, Juris), kann auch ein Rechtsnachfolger des Rückzahlungspflichtigen in Anspruch genommen werden, wenn er die Schadensausgleichsleistungen ohne angemessene Gegenleistung erlangt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht